Ein Putsch der Justiz

Ein Putsch der Justiz gegen Gesetz und Recht „Im Namen des Volkes“?

Seit 28 Jahren versuche ich bei Gericht meine Rechte einzuklagen und erlebe immer wieder, dass die bremische Justiz die Durchsetzung meiner Rechte in übelster Weise vereitelt.
Einer der gröbsten Rechtsverstöße, den ich erlebt habe, erfolgte in der mündlichen Verhandlung vom 18. Dezember 1997 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen. Dort hatte der Vorsitzende Richter meine Prozessgegner unter Verletzung der richterlichen Neutralitätspflicht angestiftet, die zwischen ihnen und mir bestehende Gemeinschaft an einem von einer gemeinsamen Gesellschaft verwalteten Grundstück durch eine Teilungsversteigerung aufzulösen, nicht ohne zuvor darauf hinzuweisen, dass meine Prozessgegner ansonsten gemäß meinen Klageanträgen verurteilt werden würden. Letzteres ergibt sich aus einer zweiseitigen handschriftlichen Notiz, die sich der Vorsitzende Richter zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung vom 18. Dezember 1997 gemacht hatte. Dort heißt es: „Es liegen ausreichende Verstöße vor, um die Bekl. (Beklagten) zu 1) bis 3) von der Geschäftsführung auszuschließen.“

08 Votum

Der Inhalt des Urteils des Oberlandesgerichts Bremen vom 26. Januar 2006, Seite 22, belegt eindeutig, dass der ehemalige Vorsitzende Richter die Beklagten am 18. Dezember 1997 rechtswidrig und unzulässig zur Durchführung einer ebenso rechtswidrigen und unzulässigen Teilungsversteigerung des von der Gesellschaft verwalteten Grundstücks angestiftet hat:

07 Urteil OLG

Das Oberlandesgericht nennt es im Urteil vom 26. Januar 2006 verharmlosend Anregung, dass der ehemalige Vorsitzende Richter die Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 18. Dezember 1997 zu einer Verletzung meiner Rechte angestiftet hat, nämlich zu einem Verstoß gegen §133 Abs. 1 HGB und zu einem Verstoß gegen die Pflicht eines Gesellschafters der Gesellschaft und seinen Mitgesellschaftern keinen Schaden zuzufügen.
Ihre ansonsten sichere Verurteilung vor Augen folgten meine Prozessgegner der Anstiftung des Gerichts und beantragten gleich am nächsten Tag, nämlich am 19. Dezember 1997, die Durchführung der Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht. Das Oberlandesgericht nahm ein halbes Jahr später das Verfahren zur Durchführung der Teilungsversteigerung zum Vorwand den entscheidungsreifen und damals seit zwölf Jahren andauernden Prozess mit Beschluss vom 9. Juli 1998 auszusetzen. Am 9. Juli 2001 wurde das gemeinsame Grundstück versteigert und zwar an eine meiner Prozessgegnerinnen.

Das Oberlandesgericht legalisiert in seinem Urteil vom 26. Januar 2006 diese Rechtsverletzung seitens der Beklagten mit der Anstiftung des Vorsitzenden Richters, also einer Verletzung der richterlichen Neutralitätspflicht. D.h. der Rechtsverstoß eines Richtes soll Rechtsverletzungen der Beklagten legal machen.
D.h. ein Richter verletzt ganz ungeniert seine Neutralitätspflicht, um ein Gerichtsverfahren zu torpedieren. Er stiftet die Beklagten zu einem Rechtsverstoß an, der in einer kalten Enteignung endet. Das Gericht scheut sich nicht diese Verletzung der Neutralitätspflicht des Richters in seinem Urteil wiederzugeben, und stützt sogar seine Entscheidung auf diese Rechtsverletzung und nimmt diese zum Vorwand die Rechtsverletzung der Beklagten zu entschuldigen.

Der Verstoß eines Richters gegen die Bindung an Gesetz und Recht soll nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 26. Januar 2006 rechtfertigen, dass sich Beklagte nicht an Gesetz und Recht halten müssen. Die Richter nehmen für sich in Anspruch durch Anstiftung zu unrechtmäßigem Verhalten die Gesetzeslage zu ändern. Nach unserer Verfassung darf nur der Gesetzgeber, also das Parlament, die Gesetzeslage ändern. Wenn also Richter für sich in Anspruch nehmen, durch ihre Anstiftung zu rechtswidrigem Verhalten die Gesetzeslage zu ändern, ist dieses ein massiver Angriff auf die verfasssungsmäßge Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Weder der Bundesgerichtshof noch das Bundesverfassungsgericht haben in meinem Falle diesen durch einen ihrer Berufskollegen verübten Angriff auf die verfassunsgmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gestoppt.

Man muss sich fragen, ob derartige Angriffe auf die verfassunsgmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland durch einen Richter eine Ausnahmeerscheinung sind oder ob derartiges Verhalten inzwischen für Richter ganz selbstverständlich ist. Zumindest könnte sich jedes deutsche Gerichte auf dieses Urteil des Oberlandesgrichts Bremen berufen und sich ebenfalls berechtigt fühlen, Gerichtsverfahren durch Anstiftung („Anregung“) einer Partei zu rechtswidrigem Verhalten zu manipulieren und jenes rechtswidrige Verhalten aufgrund seiner eigenen Anstiftung für legal zu erklären.

Es stellt sich die Frage, ob die Justiz hier ungeniert einen Putsch gegen Gesetz und Recht betreibt und das ganz dreist „Im Namen des Volkes“.

„Zur Verwirklichung von Gerechtigkeit gehört auch, gesetztes Recht anzuwenden und zu vollziehen. Wann immer der Staat darauf verzichtet, bestehendes Recht durchzusetzen – ob aus Überforderung, aus Unvermögen oder aus falsch verstandener Liberalität – gerät auch die Autorität des Rechts ins Wanken. Und wer die Herrschaft des Rechts auch nur partiell suspendiert, gefährdet das Ganze.“
Dr. jur. Roman Herzog, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland a.D., Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., in seiner Rede auf dem 62. Deutschen Juristentag in Bremen, zitiert nach dem „Weser Kurier“ vom 26.09.1998.

Um einen Teil der Missstände in der deutschen Justiz zu beseitigen, habe ich auf der Internet-Seite von change.org eine Petition mit dem Titel gestartet: „Bundesjustizminister Heiko Maas – Strafbarkeit von Rechtsbeugung wiederherstellen, Bürgergerichte einführen !“


© 2014 Gisela Müller