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Menschenrechtsverletzung
durch
Bremer Justiz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
hat am 6. Oktober 2005
die Bundesrepublik Deutschland verurteilt.


Im Jahre 2001 habe ich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen die Bundesrepublik Deutschland eingelegt. Am 6. Oktober 2005 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass die Überlange Verfahrensdauer eines Zivilprozesses vor der Bremer Justiz von damals neunzehn Jahren meine Menschenrechte verletzt hat.

Der Gerichtshof hat diese Entscheidung getroffen, obwohl die Bundesregierung versucht hat, diese Menschenrechtsverletzung mit an „Prozessbetrug“ [1] grenzenden Mitteln vor dem Gerichtshof zu vertuschen. Die Bundesregierung hat sogar den Europarat darüber getäuscht, dass diese Menschenrechtsverletzung noch nach Abschluss des Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte noch immer angedauert hat.

Das von der Bremer Justiz begangene Justizunrecht geht jedoch weit über die bereits als Menschenrechtsverletzung festgestellte überlange Verfahrensdauer von mehr als zwanzig Jahren hinaus. Die lange Verfahrensdauer war nur das Mittel zum Zweck, nämlich das Mittel um gezieltes Unrecht  gegen mich zu betreiben und einen Raubzug auf mein Erbe durchzuführen.
Denn zu einer über zwanzigjährigen Prozessdauer kann es nicht aus Versehen oder gar irrtümlich kommen, sondern nur, wenn die Justiz massive Verletzungen rechtsstaatlicher Grundsütze begangen hat. So haben die Richter mir Jahrezehnte lang das von Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierte rechtliche Gehör verwehrt und ignoriert, was ich im Prozess vorgebracht habe. Die Richter haben versucht mich über Jahre hinweg zu Vergleichen zu drängen, dass ich meinen Miteigentumsanteil an einem geerbten Grundstück aufgeben sollte und dass ich aus der dieses Grundstück verwaltenden Gesellschaft ausscheiden sollte. Ich ließ mich auf solche Vergleiche nicht ein. Daraufhin betrieb die Bremer Justiz einen systematischen Raubzug auf mein Erbe.
Seit ich meine Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg eingereicht habe, wird mein Ehemann von den örtlichen Behörden in übelster Weise schikaniert.

Die Erfahrungen, die ich mit der Justiz gemacht habe, sind kein Ausnahmefall, sondern Alltag an deutschen Gerichten, wie die zahlreichen Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg gegen die Bundesrepublik Deutschland belegen, die nur die Spitze des Eisberges sind. Die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen, die vor deutschen Gerichten passieren, werden in der Medienlandschaft und in der Öffentlichkeit in Deutschland nicht wahrgenommen. Damit dieses so bleibt, thematisieren deutsche Politiker Menschenrechtsverletzungen in China, Russland oder der Türkei, wo sie sich mangels Zuständigkeit auf das Reden beschränken können, statt handeln zu müssen, wie es im eigenen Land dringend erforderlich wäre. Die offiziellen Reaktionen, die ich von Seiten der Politik erhalten habe, sprechen für sich.

Mein Fall belegt, wie weit die Gefahr bereits fortgeschritten ist, vor der im Jahre 1998 der damalige Bundespräsident Dr. Roman Herzog gewarnt hat:

„Zur Verwirklichung von Gerechtigkeit gehört auch, gesetztes Recht anzuwenden und zu vollziehen. Wann immer der Staat darauf verzichtet, bestehendes Recht durchzusetzen – ob aus Überforderung, aus Unvermögen oder aus falsch verstandener Liberalität – gerät auch die Autorität des Rechts ins Wanken. Und wer die Herrschaft des Rechts auch nur partiell suspendiert, gefährdet das Ganze.“
Dr. jur. Roman Herzog, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland a.D., Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., in seiner Rede auf dem 62. Deutschen Juristentag in Bremen, zitiert nach dem „Weser Kurier“ vom 26.09.1998.

Die Gefährdung des Ganzen von der Dr. Roman Herzog spricht, ist viel weiter fortgeschritten, als in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Dieses belegen die Zitate anerkannter Juristen, die ich am Schluss dieser Darstellung zusammengestellt habe.

Bitte machen Sie sich selbst ein Bild von der Willkür, die ich erlebt habe, und lesen Sie diese Internet-Seiten. Ich werde die Darstellung nach und nach ergänzen.

Bitte beachten Sie auch meine online-Petition zur Wiederherstellung des Rechtsstaates auf change.org. Der Short-Link lautet: http://chn.ge/16IbpaQ.

Wenn Sie mich unterstützen wollen, können Sie einen Link auf diese Internet-Seite setzen oder mein Flugblatt101209 verbreiten.

aktualisiert am 28. August 2013, Gisela Müller

Zusatz vom 03.04.2013:
Jede andere Form der Verbreitung meiner Texte, insbesondere durch Versendung per E-Mail untersage ich hiermit ausdrücklich. Außerdem distanziere ich mich ausdrücklich von jeder Form der Verbreitung meiner Texte durch Dritte per E-Mail. Diese Form der Verbreitung ist von mir nicht genehmigt und findet meine Ablehnung. Ich verweise auf die rechtlichen Hinweise auf meiner Impressum-Seite.

3. April 2013, Gisela Müller



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