Mein Brief an den Herrn Bundesjustizminister

Gisela Müller
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06.02.2014

Herrn Bundesjustizminister Heiko Maas
Bundesjustizministerium
Mohrenstr. 37
10117 Berlin

Ihre Rede beim Neujahrsempfang, online-Petition bei change.org

Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Maas,
für Ihr neues Amt wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg. Ihre Rede beim Neujahrsempfang Ihres Ministeriums am 29. Januar 2014 war jedenfalls ermutigend. Deshalb möchte ich Sie beim Wort nehmen.

Sie weisen zu Recht auf folgendes hin: Die deutsche Justiz hat „eine doppelte Schuld auf sich geladen: Sie hat sich an den Verbrechen der Nazi-Diktatur beteiligt und sie hat nach ‘45 fast nichts dafür getan, die Täter zur Verantwortung zu ziehen.“
Eine wesentliche Ursache für die zweite Schuld war die Aushöhlung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung durch die Rechtsprechung. So schreibt der renommierte Strafverteidiger Rolf Bossi: „Die größte Hypothek dieses Versagens ist folgende: Um ihren eigenen Berufsstand nicht der Schande und der Verachtung und dem völligen Ansehensverlust preisgeben zu müssen, haben Deutschlands Richter sich ein exklusives Sonderrecht geschaffen, das die Verfolgung und Bestrafung von Unrechtsurteilen beinahe unmöglich macht. Ein wichtiger Baustein dazu war die Aushöhlung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung.“ (Rolf Bossi, in: Halbgötter in Schwarz, Deutschlands Justiz am Pranger, Goldmann Verlag, Seite 271).

Diese Ursache für die zweite Schuld der deutschen Justiz besteht heute noch fort. Denn der Straftatbestand der Rechtsbeugung wird heute wie schon zu Zeiten der zweiten Schuld von der Rechtsprechung einschränkend ausgelegt, wenn auch heute mit anderen Formulierungen aber ähnlichen Folgen. Dieses lässt sich den Worten anerkannter Rechtswissenschaftler entnehmen: „Der dritten Gewalt obliegt nicht nur die Kontrolle der beiden anderen Staatsgewalten, sondern auch eine Selbstkontrolle. Dieser dient §336 StGB [Rechtsbeugung, heute § 339 StGB, Anm. d. Verf.]. Damit sind die richterliche Bindung an Gesetz und Recht und die Gewaltenteilung zu sichern. Die Judikatur schränkt ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit jedoch ganz erheblich ein. Sie läßt eindeutige und vorsätzliche Rechtsverstöße der Richter in unklarem Ausmaß straflos. Daher ist eine gesetzliche Klarstellung der Strafbarkeitsvoraussetzungen geboten, … . (Professoren Dr. Dr. hc. Günther Bemmann, Hagen, Dr. Manfred Seebode, Leipzig, Dr. Günter Spendel, Würzburg, Rechtsbeugung – Vorschlag einer notwendigen Gesetzesreform, Zeitschrift für Rechtspolitik, 1997, Heft 8, Seite 307f).
Da eine wesentliche Ursache für die zweite Schuld der deutschen Justiz, d.h. die Aushöhlung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung, noch immer besteht, ist es nicht verwunderlich, dass die deutsche Justiz neue Schuld auf sich lädt.

Sie sagen zu Recht, „wer die Herausforderungen der Zukunft meistern will, muss seine Vergangenheit kennen.“ Aber es darf nicht beim bloßen Kennen der Vergangenheit bleiben. Die Lehren der Vergangenheit dürfen nicht nur Gegenstand von Neujahrsreden sein und als Ausdruck der Gelehrsamkeit zur Schau getragen werden, sondern müssen in Taten münden. Hier kann und muss die Politik sofort tätig werden. Regierung und Parlament können den gesetzesreif ausformulierten Reformvorschlag der Professoren Bemmann, Seebode und Spendel sofort Gesetz werden lassen, wenn sie nur wollen.

Ein solcher erster aber wichtiger Schritt wird mit Sicherheit nicht alle Missstände in der Justiz beseitigen. Denn es gibt viele Missstände in der Justiz, und zwar zu viele, um diese hier alle aufzählen zu können.
Die Bürger, die diese Missstände gegenüber Politikern, Justizministern, Petitionsausschüssen oder anderen staatlichen Stellen kritisieren, werden meistens mit einem formularmäßigen Verweis auf die Unabhängigkeit der Richter abgespeist. Das ist fatal. Denn ein solcher Hinweis ist in mehrfacher Hinsicht unzutreffend. Denn erstens steht die Unabhängigkeit der deutschen Richter nur auf dem Papier. So heißt es auf der Internet-Seite des Deutschen Richterbundes: „Die Exekutive hält derzeit die Gerichte und Staatsanwaltschaften in vielfältiger Abhängigkeit. Über Einstellungen und „Beförderungen“ von Richtern und Staatsanwälten entscheidet in vielen Bundesländern der Justizminister allein. Personal- und Sachmittel weist der Finanzminister zu und streicht sie wieder nach Haushaltslage.“ (http://www.drb.de/cms/index.php?id=552). Und zweitens kann die Unabhängigkeit der Richter nicht rechtfertigen, dass Richter ihre verfassungsmäßige Bindung an Gesetz und Recht ignorieren. Denn Richter sind laut Verfassung nur von Regierung und Parlament unabhängig, nicht aber von Gesetz und Recht.
Wenn also Bürger gegenüber Politikern, Justizministern, Petitionsausschüssen oder anderen staatlichen Stellen die Missstände in der Justiz kritisieren, können und dürfen diese zwar nicht in die gerichtlichen Entscheidungen eingreifen. Aber dieses bezwecken die Bürger mit ihrer Kritik in den allermeisten Fällen auch gar nicht, sondern erwarten, dass sich die Politiker aufgrund der konkret vorgetragenen Missstände ihrer Verantwortung stellen und prüfen, ob hinter dem jeweils konkret vorgetragenen Missstand ein allgemeiner Missstand steht, der durch gesetzgeberische Aktivitäten oder Regierungshandeln zu beseitigen ist. Mit dem unpassenden Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit entziehen sich die angesprochenen Politiker dieser Verantwortung. So müssen die Bürger den Eindruck gewinnen, dass es bei Regierung und Parlament kein Interesse gibt, bestehende Missstände zu ändern. Und dieser Eindruck ist in vielen Fällen zutreffend. Dieses zeigt sich darin, dass eine wesentliche Ursache für die zweite Schuld der deutschen Justiz, nämlich die Aushöhlung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung, noch immer besteht.

Das beste Gegenmittel gegen Missstände in Staat und Gesellschaft ist Offenheit und Transparenz, also letztendlich gelebte Demokratie, die über den bloßen Akt der Parlamentswahl hinausgeht. Nicht umsonst hat Willi Brandt die Maxime ausgegeben: „Mehr Demokratie wagen“. Um die Missstände in der Justiz, die über die Aushöhlung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung deutlich hinausgehen, wirksam zu bekämpfen, sollte auch in der Justiz mehr Demokratie praktiziert werden. Die demokratische Legitimation der Justiz sollte durch eine direkte Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung erhöht werden.

Im Rahmen einer online-Petition auf der Internet-Seite von change.org habe ich den Reformvorschlag der Professoren Bemmann, Seebode und Spendel einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt und um eigene Überlegungen zur Beteiligung der Bürger an der Gerichtsbarkeit ergänzt. In diese Überlegungen sind meine Erfahrungen als Klägerin eines über 22 Jahren dauernden Zivilprozesses eingeflossen, den ich durch alle Instanzen der deutschen Gerichtsbarkeit geführt habe und der Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens vor dem Europäischen Grichtshof für Menschenrechte in Straßburg (BeschwerdeNr. 69584/01) war, das ich ohne anwaltliche Hilfe gegen die Bundesrepublik Deutschland gewonnen habe.
Viele Menschen haben ähnliche Erfahrungen wie ich mit der Justiz gemacht. Meine online-Petition hat gerade unter Justizopfern oder besser gesagt unter Justizgeschädigten eine große Zustimmung erfahren. Nach dem aktuellen Zwischenstand haben über 1900 Bürgerinnen und Bürger diese Petition unterzeichnet. Die von den Unterzeichnern abgegebenen Kommentare können Sie auf der unten genannten Internet-Seite nachlesen. Die Kommentare sind sehr erschütternd und belegen die Dringlichkeit einer Justizreform. Es beklagen Eltern, dass ihnen die Kinder von Jugendämtern und Familiengerichten in überaus unfairen Verfahren entzogen, d.h. „geraubt“, worden sind. Es beklagen Opfer von Ärztepfusch, dass sie von Gerichten und Anwälten im Stich gelassen und verhöhnt worden sind. Es beklagen Bürger, dass sie mit unfairen Strafverfahren drangsaliert worden sind. Selbst Bürger, die Gerichtsverfahren gewonnen haben, erinnern sich mit Schrecken an ihre Erfahrungen vor Gericht. Es werden Missstände in nahezu allen Zweigen der Justiz beklagt. Die emotionalen Reaktionen reichen von nackter Angst vor einer zügellosen Willkürjustiz bis zu grenzenloser Wut über offensichtliches Justizunrecht. Viele Bürgerinnen und Bürger glauben nicht mehr daran, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat und eine Demokratie ist. Die vielen aktuellen Justizskandale bestärken sie in dieser Ansicht. Dieses führt zu zwei möglichen Reaktionen. Entweder die Menschen wenden sich komplett von dem Ideal des Rechtsstaates und der Demokratie ab oder sie versuchen Rechtsstaat und Demokratie zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Ich gehöre zu der zweiten Gruppe.

Sie sagen in Ihrer Rede beim Neujahrsempfang, dass Fritz Bauer ein Vorbild für die Justiz sei. Es wäre sehr wünschenswert, wenn die deutsche Justiz sich Fritz Bauer zum Vorbild nehmen würde. Meine Erfahrungen mit der Justiz bestätigen dieses nicht. Ich habe durch die bremische und deutsche Justiz eine Entrechtung, Enteignung und Entwürdigung erfahren, die im krassen Gegenteil zu der Tradition von Fritz Bauer steht. Es würde zu weit führen dieses hier darzulegen. Bei Interesse können Sie dieses auf meiner Internet-Seite justizunrecht.wordpress.com nachlesen.

Sie haben in Ihrer Rede beim Neujahrsempfang gesagt, dass Sie den Input und den Dialog mit der Zivilgesellschaft brauchen.
Deshalb würde ich mich freuen, wenn ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern meinen Vorschlag für eine Justizreform in einem persönlichen Gespräch erläutern darf.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Müller

Anlage:
Ausdruck der online-Petition nebst Unterschriftenliste
http://www.change.org/de/Petitionen/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-bürgergerichte-einführen/